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Sicherheitshinweise
Solarbob Rodelbahn

  • Der Fahrgast benutzt die Sportanlage Solarbob Rodelbahn auf eigenes Risiko in geeigneter Kleidung und ohne Alkoholeinfluss.
  • Kinder unter 3 Jahren dürfen nicht mitfahren.
  • Jugendliche unter 8 Jahren dürfen die Bahn nur zusammen mit Älteren über 12 Jahre und grösser als 150 cm benutzen. Das kleinere Kind sitzt vorne.
  • Jugendliche ab 8 Jahren und grösser als 130 cm dürfen die Bahn alleine benutzen. Jugendliche haben das Einverständnis einer aufsichtspflichtigen Person erhalten.
  • Zum Beschleunigen den Fahrhebel nach vorne drücken.
    Zum Bremsen den Fahrhebel nach hinten ziehen.
  • Beide Hände am Fahrhebel halten. Hüte abziehen. Taschen deponieren. Nicht an die Bahn fassen. Weder Hände noch Füsse aus dem Bob strecken. Die Fahrt zu zweit ist schwieriger als eine Fahrt allein. Beide Personen müssen gut Platz haben und den Steuerhebel sicher betätigen können. Maximales Gewicht pro Bob: 150 kg
  • Aufmerksam und konzentriert nach vorne blicken. Oberkörper immer in Fahrtrichtung, nicht umdrehen.
  • Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass man weder sich noch andere gefährdet. 25m Mindestabstand zum Vorausfahrenden einhalten.
  • Der Auffahrende haftet für alle Folgen. Nicht zu langsam fahren, keinesfalls anhalten.
  • Falls Regen einsetzt, Abfahrt unterbrechen.

    Ausnahme: Eine vorsichtige Benutzung der Bahn bei Nässe ist nur dann erlaubt, wenn auf den Bob vom Bedienungspersonal zusätzliche Nässebremsschuhe aufgesteckt werden.

    Achtung: Mindestabstand von Bob zu Bob 50 m, verlängerter Bremsweg und Querpendeln der Bob.

  • Am Streckenende Tempo reduzieren, nach dem Flattervorhang im Schritt-Tempo bis zum Ausstiegsband vorfahren und dort sofort aussteigen.
  • Bei Regen und Eisglätte ist die Bahn gesperrt.
  • Durch den Kauf der Fahrkarte anerkennt jeder Benutzer diese Bedingungen unwiderruflich. Regressansprüche sind ausgeschlossen. Versicherung ist Sache der Teilnehmer.
  • Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten (Hilfspolizei). Das Personal ist angewiesen, bei Nichtbeachtung der Beförderungsbedingungen die Benutzung zu untersagen.

Unsere Sicherheitshinweise finden sie in deutscher und englischer Abfassung als pdf zum downloaden:

Beschleunigen

Bremsen

Beide Hände am Fahrhebel.
Kinder sitzen vorne.

Minimaler Abstand

Am Bahnende Tempo reduzieren und sofort aussteigen.

Benutzungs- und Verhaltensregeln
Sportanlage Seilpark

Diese Regeln der Sportanlage Seilpark müssen vor dem Begehen der Parcours gelesen, verstanden und akzeptiert werden.
Zuwiderhandlungen gegen dieses Reglement und die Beschilderung auf dem Gelände können den Ausschluss aus dem Seilpark zur Folge haben.

1. Parkregeln

Die männliche Form bezieht in diesem Reglement auch die weibliche Form mit ein.

  • 1.1 | Anweisungen sind zu befolgen

    Die Anweisungen und Instruktionen des Seilparkpersonals sowie die Beschilderung auf dem Gelände sind strikte einzuhalten.

  • 1.2 | Sicherheit

    Die Seilparkteilnehmer müssen sich immer gemäss Instruktion mit dem roten Läufer sichern.
    Die Sicherheitsausrüstung (Helm, Klettergurt, Seilrolle, Läufer) ist obligatorisch und gemäss der Instruktion zu tragen und anzuwenden. Auf dem ganzen Areal gilt Helmtragpflicht. Wird die Ausrüstung (Klettergurt) ausgezogen, um z.B. auf die Toilette zu gehen, so muss der korrekte Sitz vor der nächsten Parcoursbegehung von einem Seilparkmitarbeiter kontrolliert werden.
    Die Aufgaben zwischen den Plattformen dürfen jeweils nur von einer Person begangen werden. Auf jeder Plattform dürfen sich maximal zwei Teilnehmer gleichzeitig aufhalten.
    Bei Unklarheiten ist das Seilparkpersonal zu konsultieren.

  • 1.3 | Eigenverantwortung

    Die Teilnehmer begehen die Parcours selbständig, in Eigenverantwortung und dürfen sich und andere nicht unnötig in Gefahr bringen oder verängstigen. Jeder Teilnehmer muss sich zu jedem Zeitpunkt in Sichtweite eines Seilparkmitarbeiters oder eines anderen erwachsenen Teilnehmers befinden.

  • 1.4 | Bewusstseinsverändernde Substanzen

    Das Begehen der Parcours unter Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss ist verboten.

  • 1.5 | Abfall

    Es ist strikte untersagt, Gegenstände und jegliche Form von Abfall auf den Boden fallen zu lassen, auf den Parcours zu essen, zu trinken und zu rauchen.

  • 1.6 | Lärm

    Da der Seilpark am Dorfrand von Langenbruck liegt, ist jeder übermässige Lärm zu vermeiden.

  • 1.7 | Eintrittspreis

    Der Eintrittspreis beinhaltet während den Öffnungszeiten bis zu einer Maximalzeit von zwei Stunden (Zeitüberschreitungen sind nachzubezahlen) die Benutzung der Sicherheitsausrüstung, des Instruktionsparcours, die freie selbständige Benutzung der Parcours sowie die Ueberwachung durch das Parkpersonal. Es ist strikte untersagt, irgendwelche Teile der Sicherheitsausrüstung an Drittpersonen weiterzugeben.

2. Teilnahmebestimmungen

  • 2.1 | Instruktionsparcours

    Vor dem Betreten der Parcours hat jeder Teilnehmer an der gesamten theoretischen und praktischen Sicherheitsinstruktion teilzunehmen. Danach haben alle zuerst den Parcours 1 oder 2 zu klettern.

  • 2.2 | Maximales Körpergewicht

    Das zulässige maximale Körpergewicht für Teilnehmer beträgt 120 kg.

  • 2.3 | Mindestalter, Körpergrösse

    Jugendliche ab 5 Jahren und Körpergrösse von ca. 120 cm, Beurteilung durch Instruktor.

  • 2.4 | 5- bis 9-jährige Jugendliche

    Diese dürfen die Parcours 1-5 in Begleitung einer aktiv mitkletternden erwachsenen Person benützen (maximal 2 Jugendliche pro Erwachsenen, ein Jugendlicher vor und einer hinter sich).

  • 2.5 | 10- bis 12-jährige Jugendliche

    Diese dürfen die Parcours 1-5 unter der Beaufsichtigung einer erwachsenen Person benützen.

  • 2.6 | 13 bis 17-jährige Jugendliche ohne Begleitung einer erwachsenen Person

    Diese müssen beim Kauf des Tickets die schriftliche Einwilligung eines Erziehungs- oder Sorgeberechtigten nachweisen. Bis 16 Jahre: Parcours 1-5, ab 16 Jahre: Parcours 1-5 plus 7.

  • 2.7 | Schulen/Jugendgruppen

    Als Ausnahme zu obiger Regelung: pro 10 Jugendliche eine beaufsichtigende erwachsene Person. Die Beaufsichtigung kann auch ab Boden erfolgen, d.h. die Person muss nicht mitklettern.

  • 2.8 | Bekleidung, Ausrüstung

    Zur Begehung der Parcours gilt aus Sicherheitsgründen:

    • Das Tragen von geschlossenen Schuhen mit griffiger Sohle ist notwendig.
    • Röcke, Jupes und Halstücher sind untersagt, lange Haare sind zusammenzubinden.
    • Lose Gegenstände (Mobiltelefone, Kameras, Schmuck, Uhren, Sackmesser, Portemonnaie etc.) sind bei der Materialentgegennahme dem Seilparkpersonal abzugeben.
    • Das Mitführen von Taschen, Rucksäcken, Umschnalltaschen etc. auf den Parcours ist verboten.
    • Es darf keine eigene Sicherheitsausrüstung (Helm, Klettergurt, Seilrolle etc.) verwendet werden.
  • 2.9 | Medizinische Ausschlusskriterien

    Hat ein Teilnehmer eine Krankheit, Verletzung oder andere körperliche/psychische Beeinträchtigung, die beim Begehen der Parcours für den Betroffenen oder einen anderen Teilnehmer ein mögliches daraus folgendes Unfallrisiko darstellt, darf er den Seilpark nicht begehen.

Füllen sie vor ihrem Besuch des Deinkick-Seilparks die entsprechende Einverständniserklärung aus und bringen sie diese unterzeichnet mit.

3. Versicherung, Risiken, Haftung und Rechtliches

  • 3.1 | Versicherung

    Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Die Begehung der Parcours erfolgt selbständig und unter eigener Gefahr und Verantwortung.

  • 3.2 | Risiken

    Die Begehung von Parcours eines Seilparks birgt Risiken. Es kann die Kleidung verschmutzt oder beschädigt werden. Es können Druckstellen und Schürfungen entstehen. Bei Nichteinhaltung des Reglements und der Instruktionen des Seilpark-Personals drohen Stürze mit im Extremfall tödlichem Ausgang.

  • 3.3 | Haftung

    Der Betreiber lehnt jede Haftung für alle Schäden ab, die im (direkten oder indirekten) Zusammenhang mit der Benutzung des Seilparkes entstehen können. Diese Haftung lehnt er namentlich dann ab, wenn dieses Reglement missachtet, umgangen oder verletzt wird.

  • 3.4 | Rückerstattung

    Wird infolge höherer Gewalt (Sturm, Gewitter, Schneefall etc.) die Schliessung des Parks durch das Seilparkpersonal beschlossen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Gleiches gilt dann, wenn der Teilnehmer den Besuch frühzeitig auf eigenen Wunsch abbricht.

  • 3.5 | Recht

    Zur Anwendung kommt in jedem Fall schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Waldenburg.

Skilift FIS Regeln

  • Niemanden gefährden oder schädigen.
  • Auf Sicht fahren. Fahrweise und Geschwindigkeit dem Können und den Verhältnissen anpassen.
  • Fahrspur der vorderen Skifahrer und Snowboarder respektieren.
  • Überholen mit genügend Abstand.
  • Vor dem Anfahren und vor Schwüngen hangaufwärts Blick nach oben.
  • Anhalten nur am Pistenrand oder an übersichtlichen Stellen.
  • Auf- oder Abstieg nur am Pistenrand
  • Markierungen und Signale beachten.
  • Hilfe leisten, Rettungsdienst alarmieren.
  • Unfallbeteiligte und Zeugen: Personalien angeben.